DIENSTLEISTUNGEN FÜR IMMOBILIENVERWALTER UND WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN
- Technische Verwaltung der Immobilie im Rahmen des ständigen Partnervertrages,
- Audit der technischen Bedienung der Immobilie,
- Vertretung (darunter auch rechtliche) der Immobilienverwalter bei den Verhandlungen mit potentiellen Mietern,
- Vertretung (darunter auch rechtliche) der Immobilienverwalter bei Rechtsstreitigkeiten mit den Vermietern,
- Vertretung (darunter auch rechtliche) der Immobilienverwalter bei Rechtsstreitigkeiten mit den Auftragnehmern,
- Bewertung der Redlichkeit bei Auswahl von Angeboten und Mitbewerbern im Rahmen der Ausschreibungsverfahren,
- Beurteilung der Übereinstimmung der Projektausführung bezüglich des Angebots und des Vertrages,
- Projektmanagement im Bereich von Umbau, Gestaltung der Büroräume und Verlagerung,
- Vertretung bei der Übergabe oder Übernahme des Gebäudes zur Nutzung,
- Vertretung im Bereich der Bewertung und der Bedienung von Garantieansprüche,
- Baukontrollen gem. Art. 62 des polnischen Baugesetzes,
- Ausarbeitung der Sicherheitsinstruktion für den Brandfall,
- Aktualisierung der Sicherheitsinstruktion für den Brandfall,
- Gutachten, Audits und technische Expertisen,
- Ausarbeitung eines Konzeptes für die Bedienung und technische Wartung des Gebäudes (darunter der Bewerbung zur Teilnahme an Ausschreibungen für technische Wartung),
- Kostenanalyse und Kostenoptimierung bei laufender Nutzung der Immobilie,
- Technisches Audit im Bereich der Büroflächen,
- Auswahl und Organisation der Zusammenarbeit mit Dienstleistungsunternehmen.
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Logotypen sind Eigentum oben genannter Unternehmen und sind geschützte Markenzeichen